Für Service- und Reparaturarbeiten an Ihrem Hörmann Industrie-/Garagentor sind wir der richtige Ansprechpartner.
Prüf- und Wartungspflicht
Gemäss Angaben des Herstellers und den EN-Normen 13241 und 12635, müssen kraftbetätigte Tore oder Türen mindestens 1 mal jährlich geprüft und gewartet werden.
Als Besitzer oder Betreiber der Toranlage müssen Sie Ihr Tor jährlich - bei über 50 Torbetätigungen pro Tag, alle 6 Monate - durch einen Sachkundigen (kompetente Person gemäss EN 12635) prüfen und warten lassen.
Wenn Sie das Tor nicht wie vorgeschrieben prüfen und warten lassen
Lassen Sie alle Prüf- und Wartungsarbeiten von einem Fachbetrieb durchführen.
Weitere Infos geben wir Ihnen gerne unter Tel. 044 868 30 40.
Garagentor und Haustüre aus einer Hand - in Schaffhausen, Bülach, Andelfingen, Marthalen.